Timwi wrote:
Wäre es nach dieser Logik also erlaubt, ein Stadtwappen abzumalen und dann als GFDL zu deklarieren?
So habe ich das immer verstanden, aber ich bin kein Anwalt.
Wenn du ein Wappen malst hast du zumindest erstmal die Urheberrechte darauf, die kannst du natürlich auch weitergeben. Ich bin aber nicht sicher, ob weitergehende Rechte (Markenrechte, Rechte ein Wappen zu führen) die Urheberrechte einschränken können. Vielleicht ist es ja verboten, ein selbst gezeichnetes Wappen zu veröffentlichen? Nur in dem Fall könnte ich es nicht unter die GFDL stellen. Diese Lizenz vergibt ja nicht das Recht, das Bild im Briefkopf zu führen.
Gruß, Joachim