Das Einscannen eines alten Stiches vom Original z.B. ist sicher keine schöpferische Leistung, die ein Urheberrecht nach sich zöge. Sonst würde ich durch das erneute Einscannen der daraus erstellten Reproduktion ja wieder ein Recht an der Reproduktion der Reproduktion erwerben. Das hätte was absurdes. ...
Das Urheberrecht ist doch etwas komplizierter. Das einscannen eines einzelnen Bildes ist sicher keine schöpferische Leistung im Sinne des Urheberrechts, sonder bloße Reproduktion (zumindest ein Teilschritt davon). Allerdings sieht es schon wieder anders aus, wenn man 100te von Bildern einscannt und zu einer Sammlung zusammenstellt. Das ist dann sehr wohl wieder eine schöpferische Leistung, die in er Zusammenstellung der Sammlung besteht. Insofern muss man beispielsweise sehr aufpassen, wenn man Bildersammlungen im Internet findet. Möglicherweise ist es kein Problem einzelne Bilder zu entnehmen. Aber für die komplette Sammlung ist dass dann wieder problematisch.
--Ivo Köthnig