Joerg-Olaf Schaefers wrote:
Was nun gebraucht/verlangt wird, ist doch ein Rechtsgutachten oder zumindest ein Stück Papier, das man im Fall des Falles vorzeigen kann. Kein Link auf eine Diskussion in einem Webforum o.ä.
Die deutsche Wikipedia hat dieses Jahr mehr als genug Publizität bekommen in Zeitschriften wie c't und deutschen Tageszeitungen. Vielleicht fehlt noch ähnliche Artikel in Juristzeitschriften. Glücklichereise gibt es schon eine deutsche Abteilung von Creative Commons (de.creativecommons.org). Die Leute die dort engagiert sind (Till Jaeger, Sigrid Asschenfeldt, Harm Reese, Christiane Asschenfeldt, Gerd Hansen, Roland Honekamp), kennen höchst wahrscheinlich einige Jurastudenten die einige Aufsätze über Wikipedia, GFDL und Creative Commons für solche Zeitschriften schreiben können.
Lars Aronsson, lars@aronsson.se