-----Original Message----- From: Klaus Graf [mailto:klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de] Sent: martedì, 14. settembre 2004 14:37 To: Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia Subject: Re: [Wikide-l] Re: Bildrechte: US Government hierzulande nicht PD
In Deutschland (und Oesterreich) gilt der Grundsatz der Unuebertragbarkeit des Urheberrechts (§ 29 UrhG de, vgl. Dreier/Schulze, UrhG, 2004), ein Totalverzicht ist nicht moeglich. Bei bestimmten Urheberpersoenlichkeitsrechten ist ein Verzicht gesetzlich ausgeschlossen z.B. beim Rueckrufsrecht wegen gewandelter Ueberzeugung (§ 42 Abs. 2 UrhG de). Man sollte das nicht ueberbewerten, aber ein gewisses Restrisiko bleibt.
Wo soll da das Risiko sein? Solch ein Rückruf wird erst dann rechtskräftig, wenn der jeweilige Inhaber von Nutzungsrechten von der "gewandelten Ueberzeugung" informiert worden ist, seine Schadenersatzansprüche anmelden konnte, und die entsprechenden Entschädigungszahlungen vom Urheber auch gezahlt worden sind. Ein finanzieller Nachteil entsteht dabei ohnehin ausschliesslich dem Urheber, nicht der Wikipedia.
Bernd.