Eike Sauer schrieb:
Am Dienstag, 18. Juli 2006 00:58 schrieb Matthias Walliczek:
Auch wenn es im Internet üblich zu sein scheint: Man kann sich nicht von geltendem Recht distanzieren.
Selbstverständlich gibt es veräußerliche Rechte. Jeder Arbeitsvertrag schränkt diverse Rechte eines Menschen ein.
Ja, aber nur innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ein Arbeitsvertrag, in dem du dich freiwillig zu mehr als 48 Stunden Wochenarbeitszeit verpflichtest, wäre beispielsweise rechtswidrig - egal ob du das akzeptieren würdest oder nicht.
Matthias