2008/11/4 Johann H. Addicks addicks@gmx.net:
Ich verstehe den Abschnitt "Relicensing" in der GFDL1.3 so, dass bei Werken, die in einer "Mehrbenutzer-Plattform" (hier:Wiki) entstanden sind, es ausreichend ist, bei der Attribuierung eben als Urheber den Namen dieser Platform anzugeben.
Mag sein, dass ich es mir falsch übersetzt habe, aber eine Diskussion/Übersetzung zu den fraglichen Textpassagen ist aus Urheberrechtsgründen leider in der Wikipedia selbst nicht möglich. (Begründung war, dass der GFDL-Text darf nicht geändert/gekürzt kopiert werden, also auch nicht in Auszügen, um darüber zu diskutieren oder einzelne Passagen zu übersetzen.) Daher zitiere ich den Absatz hier sicherheitshalber auch lieber nicht.
Soll mich die FSF doch verklagen, wenn ich hier den letzten und entscheidenden Absatz von Abschnitt 11 der GFDL 1.3 zitiere:
"The operator of an MMC Site may republish an MMC contained in the site under CC-BY-SA on the same site at any time before August 1, 2009, provided the MMC is eligible for relicensing."
Soweit ich das sehe waren die Absätze davor jeweils nur Definitionen, und erst hier steht, was irgendjemand - in unserem Fall die Foundation - letztlich darf: "republish under CC-BY-SA", also "unter CC-BY-SA neu veröffentlichen".
Da vorher alles so genau definiert wurde, würde es mich wundern, wenn ausgerechnet hier "republish" eine bestimmte Klausel der CC-Lizenz mit einschließen sollte, die nirgendwo erwähnt wird.
Gruß, dapete