wikipede wikipede@online.de writes:
steht auch so auf [[Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen]]. ich halte es allerdings für sehr sinnvoll, wenn das überprüft und nicht einfach angenommen wird!
Grundsätzlich: Nicht der Angeklagte hat sein Unschuld zu beweisen, sondern der Kläger die Schuld des Beklagten.
Wirf einen Blick in die Versionsgeschichte - dann wirst du sehen, wie "unser" Artikel nach und nach entstanden ist. Ich war daran nicht ganz unbeteiligt.