Ich hoffe, dass diese Aspekte im Hintergrund ausreichend abgeklärt worden sind und die dahinterstehenden "Agreements" einfach schlicht nicht öffentlich sind.
Allerdings frage ich mich schon, ob es nicht möglich sein müsste, die rechtlichen bzw. vertraglichen Regelungen zu veröffentlichen, auf deren Grundlage die Lizenzgeber meinen, zum Geben der Lizenz berechtigt zu sein - sowohl bei der jetzt in Rede stehenden Kooperation wie auch schon bei der mit dem Bundesarchiv.
Ein "No rights of third parties concerning the image material supplied are standing in the way" ist schon arg dürftig als Begründung, warum die Urheberrechte bspw. eines Herrn Nosko nicht relevant sind. Gab es da einen Vertrag mit der DDR(-Staatsregierung)? Mit wem genau? Wenn ja, hat die DDR oder welche Stelle dort auch immer Rechte auch für unbekannte Nutzungsarten (WWW gab's damals noch nicht) erworben? Wenn ja, hat sie auch das Recht erworben, Unterlizenzen zu vergeben? Sind diese Rechte wirklich an die Deutsche Fotothek übergegangen und nicht an ein Land oder den Bund? etc. etc.
Fragen über Fragen, und alles was wir haben, ist ein "Passt scho" von Mathias und der Fotothek.
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