Hallo,
am Sun, 11 Jul 2004 19:59:26 +0200 schrieb Ilja Lorek:
Meiner Meinung nach geht es doch hier nicht um die Rechte des Künstlers, sondern um die Rechte des Fotografen an seinem Bild, welches er im öffentlichen Raum gemacht hat.
Wenn auf dem Bild ein Kunstwerk abgebildet ist, sind die Rechte von Künstler und Fotograf berührt.
Da kann ja jeder kommen und für die tausend freien Bilder Tantieme verlangen, nur weil da mal irgendwo ein Springbrunnen ins Bild reinragt, oder eine Skulptur zu sehen ist.
Richtig.
Das haben wir heute herausgefunden. Die Künstler oder Kunst-Verwerter werden wohl bald begreifen, was für Wertzuwachs es für sie bedeutet, in der internationalen Online-Enzyklopädie präsent zu sein. Mit oder ohne Bild(er), mit Lebenslauf und Schuhgröße.
Naja, schön wär's ;-)
Gruß, Gerhard aka Perrak