Am 17:01 29.01.2006 schrieb Eike:
Am Sonntag, 29. Januar 2006 16:48 schrieb Mathias Schindler:
EikeSauer@t-online.de wrote:
...du nicht im Namen anderer ihre Lizenz ändern kannst.
Das will niemand. Eine Änderung der Lizenzierung für IP-Contributions beträfe nur zukünftig eingestellten Text.
... Ersteres funktioniert IMHO aber auch nur für zukünftige Beiträge. Hätte damit also keinen (für mich ersichtlichen) Vorteil vor Letzterem.
Ein Urheber kann sein Eigentum unter den Lizenzen weitergeben die er gerne möchte. Also auch gleichzeitig unter GFDL und einer anderen Lizenz. Das gilt für alle seine Beträge ob neu oder alt. Allerdings muß er auch alle Bedingungen die damit verbunden sind erfüllen. Bei GFDL würde das die Verfügbarkeit in einer elektronischen/bearbeitbaren Form über den entsprechenden Zeitraum betreffen. Das sollte aber technisch kein Problem darstellen.
Das es noch andere Probleme außer Autorennennung und Historie gibt ist bisher in dieser Diskussion etwas unter den Tisch gefallen (z.B. Zusammenführen von Dokumenten (Artikel;Bilder;Sound;...) zu einem Dokument (nicht Dokumentensammlung)). Wenn es wirklich um freie Inhalte geht, ist die Auslegung innerhalb von Teilen der WP-Community absolut ohne Bedeutung. Entscheidend ist hier lediglich der Wortlaut der GFDL (im Moment / und der Wortlaut kollidierender Lizenzen) und die Auslegung dieses von den jeweiligen Konfliktparteien und letztendlich vom verhandelndem Gericht.
Moins KS