On Wed Feb 09, 2005 at 06:2128PM +0100, Ulrich Fuchs wrote:
Am Mittwoch, 9. Februar 2005 16:31 schrieb Kurt Jansson:
Falls jemand unter den Lesenden an der FU-Berlin Informatik studiert und/oder dort eine Diplomarbeit zu dem folgenden Thema schreiben will, oder jemanden kennt, der ...
"Automatische Disambiguierung zur Verfeinerung von Suchergebnissen" http://www.inf.fu-berlin.de/inst/ag-db/theses/diplomarbeit_disambiguierung. html
Wäre mal ein interessanter Fall für einen Juristen, wie weit es rechtlich zulässig ist, eine Diplomarbeit so auszuschreiben ("sollte unter GNU FDL gestellt werden"), und damit Studenten quasi zu zwingen, ggf. keine Rechte aus ihrem Urheberrecht geltend zu machen. Halte ich eigentlich für ziemlich dreist....
Na, dann besser so wie in Bayern, wo ich die Urheberrechte an den Freistaat abtreten muss, und die einzige Bedingung fuer Weiterverwendung der Arbeit durch den Freistaat ist die Nennung von mir als Autor?