Das war doch gar nicht die Frage: Wenn jemand sein Bild unter PD stellt dann gilt zwar das Urheberrecht aber es interessiert kein Schwein weil's ja eine frei Version gibt. Da können sich die Erben noch so sehr aufregen aber einmel PD bleibt es auch PD.
Was war denn dann die Frage?
Es ging darum, dass die US-Regierung als Urheberrechtsinhaber ausserhalb der USA nicht automatisch auf die Geltendmachung von Rechten verzichtet. Damit sind die Bilder nicht weltweit PD. Punktum.
Wir sollten vielleicht einmal festhalten, dass es nach deutschem Recht ueberhaupt keine "Public Domain" geben kann. In den USA ist es moeglich, alle seine Urheberrechte der Allgemeinheit zu uebertragen ("No rights reserved"). Damit hat das Werk den gleichen Status wie ein Werk, dessen Schutzfrist abgelaufen ist.
In Deutschland (und Oesterreich) gilt der Grundsatz der Unuebertragbarkeit des Urheberrechts (§ 29 UrhG de, vgl. Dreier/Schulze, UrhG, 2004), ein Totalverzicht ist nicht moeglich. Bei bestimmten Urheberpersoenlichkeitsrechten ist ein Verzicht gesetzlich ausgeschlossen z.B. beim Rueckrufsrecht wegen gewandelter Ueberzeugung (§ 42 Abs. 2 UrhG de). Man sollte das nicht ueberbewerten, aber ein gewisses Restrisiko bleibt.
Klaus Graf