Hallo,
Unabhängig von der inhaltlichen Interpretation des Artikels (bei der ich El im wesentlichen bezüglich der Beschneidung zustimme) habe ich mal ein paar Lizenzrechtliche Fragen, die nicht off-topic sind:
* Ich kann an dem Artikel keine Verlinkung zum Originaltext in der Wikipedia oder zur Autorenliste erkennen, imho reicht allein die Nennung von zwei Autoren durch ihre WP-Nicknames nicht aus, weder für das Gentlemen-Agreement noch für die GFDL. Es handelt sich also um einen ganz klaren Verstoß gegen die Lizenz und müßte konsequenterweise abgemahnt werden (was ich hiermit NICHT vorschlage)
* Durch die fehlende Verlinkung zur letzten Version vor Katharinas radikaler Bearbeitung entsteht der Eindruck, der Artikel wäre in der jetzigen Form durch die genannten Autoren so geschrieben und gewollt gewesen, was nicht der Realität entspricht. Die Bearbeiterin ist aud edr Versionsgeschichte zwar erkennbar, nicht jedoch ihre Art der Bearbeitung des ursprünglichen Artikels (das Delta fehlt). Im Extremfall kann auf diese Weise der Inhalt eines Artikels komplett umgekehrt werden und trotzdem der Eindruck entstehen, dies sei ein Werk der genannten Autoren.
* Die Autorenliste des WP-Artikels enthält 8 weitere Namen, es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wie es zu der Prozentangabe der Autorenanteile der beiden genannten Autoren kommt (Prozent vom ursprünglichen WP-Artikel, Prozent vom jetzigen WW-Artikel? Wie wurde ermittelt, geschätzt, ist das glaubhaft?)
Ich denke, an den Stellen sollte dringend noch nachgefeilt werden, wobei ich weder Uli noch Katharina böses unterstelle.
Gruß, Achim