"Michael Bimmler" skribis:
[...] Meine Frage nun: Hat sich schon mal jemand mit der Frage beschäftigt, was das für die deutschsprachige WP bedeutet? Sind wir, als Lexikon, gerade das, was die DNB-Leute gerne archivieren möchten? Oder sind wir, da rechtlich gesehen in den USA stationiert, gar nicht im Fokus des Gesetzes? Wenn nein, wer würde sich denn hier darum kümmern?
Hmm, meine laienhafte Interpretation von § 15:
| Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, | das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich | zugänglich zu machen und den Sitz, eine | Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in | Deutschland hat.
Die Wikimedia Foundation hat weder Sitz, Betriebsstätte noch Hauptwohnsitz in Deutschland, soweit ich weiß.
Allerdings ist laut GFDL natürlich _jeder_ berechtigt, die Wikipedia zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, also müsste die Bibliothek ungefähr 80 Millionen Exemplare bekommen, zuzüglich noch einiger für die juristischen Personen.
Hmm, das kann nicht gemeint sein, oder?
Paul