On Thu, 9 Sep 2004 19:29:58 +0200 Marco Krohn marco.krohn@web.de wrote:
On Thursday 09 September 2004 19:18, Karl Eichwalder wrote:
Selbstverständlich können US-Bürger das PD-Material der US-Regierungsstellen in die deutschsprachige WP
einarbeiten. Wenn dies
nicht der Fall wäre, könnten auch die britischen
Kollegen verlangen, daß
derartiges PD-Material nicht in die 'en'-WP aufgenommen
werde.
Verstehe ich nicht. Ich habe das Schutzlandprinzip erlaeutert. Ein deutscher Rechtsanwalt kann aufgrund internationaler Abkommen, denen Deutschland beigetreten ist, fuer ein Foto, dessen Schutzfrist in Kanada abgelaufen ist, hier aber nicht (Churchill-Fotograf starb erst 2002) oder fuer ein Foto, das in den USA von einem Angestellten einer Regierungsbehoerde im Dienst geschossen wurde, Rechtschutz vor deutschen Gerichten fuer Deutschland begehren. Daran aendert auch das Impressum nichts, das den Verantwortlichen in den USA ansiedelt. Wer das Foto eingebracht hat, spielt keine Rolle. Es kann argumentiert werden, dass die deutsche Wikipedia sich an ein deutsches bzw. deutschsprachiges Publikum wendet und der Abruf in Deutschland erfolgt. Ob aus deutschen Rechtsvorschriften folgt, dass auch ein Beklagter in Deutschland in Betracht kommt, weiss ich nicht. Ich bin kein Experte fuer internationales Privatrecht und auch kein Jurist.
Die Frage ist nur, ob das PD Material auch als solches gekennzeichnet werden sollte, wenn es in Deutschland nicht PD, sondern urheberrechtlich geschützt ist. Kompliziert ist auch die Propagation von Lizenzen, z.B.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Mensch_Pioneer.png
wurde in der engl. von PD => GFDL
Es ist schlicht und einfach nicht korrekt, bei den Nutzern der Wikipedia den Eindruck zu erwecken, ein mit "Public Domain" gekennzeichnetes Foto koenne weltweit uneingeschraenkt verwertet werden. Unsere Formulierung ist laengst nicht so praezise wie die englische:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Bild-PD
Es fehlt hier der unproblematischste Fall, dass naemlich weltweit kein Urheberrecht mehr beansprucht werden kann, was z.B. bei einem reinen Scan eines alten Holzschnitts aus dem 15. Jh. der Fall ist. Der ist echt PD!
Es sollte also bei sog. PD-Bildern hinzugefuegt werden, dass dies nur fuer die USA oder ein anderes Land gilt, aber nicht notwendigerweise weltweit.
Hinsichtlich der GNU-FDL moechte ich behaupten, dass eine freie kommerzielle Nutzung weltweit auch von den meisten Rechteinhabern von "Public Domain"-Bildern (im eigenen Land oder z.B. in den USA) kritisch gesehen wird, die ein Bild in der Wikipedia nie bestanden wuerden. Derjenige, der sich auf unser striktes Meinungsbild verlaesst, kann dann Schwierigkeiten bekommen, mit denen er aufgrund unseres Lizenzvermerks nicht rechnen musste. Selber schuld, kraehen nun manche, aber dann koennen wir GNU-FDL und die Rede von den "freien Inhalten" auch ganz lassen.
KG