Laut Google ist der "Sachbearbeiter" Stefan S. Bauamtsleiter von Planegg.
Vielleicht sollte man im tobenden Heiseforum (und im Planegger Gaestebuch) auch ein wenig um Maessigung bitten, dort wird dazu aufgerufen, dem Herrn Mails zu senden (insbesondere das Stadtwappen als jpg angehaengt). (Ich kanns nicht, ich bin nicht registriert.)
Zur verlangten Vorabgenehmigung von Inhalten durch die Gemeindeverwaltung gibt es eine einigermassen klare Rechtsvorschrift: das Zensurverbot des Grundgesetzes, das in Art. 5 GG die Vorzensur verbietet: "Als Vor- oder Präventivzensur werden einschränkende Maßnahmen vor der Herstellung oder Verbreitung eines Geisteswerkes, insbesondere das Abhängigmachen von behördlicher Vorprüfung und Genehmigung seines Inhalts (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) bezeichnet." http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv033052.html
Klaus Graf