On Saturday 04 June 2005 05:42, Karl Eichwalder wrote:
Grundsätzlich: Nicht der Angeklagte hat sein Unschuld zu beweisen, sondern der Kläger die Schuld des Beklagten.
Wirf einen Blick in die Versionsgeschichte - dann wirst du sehen, wie "unser" Artikel nach und nach entstanden ist. Ich war daran nicht ganz unbeteiligt.
Also ich hatte es auf der Diskussionsseite lediglich angemerkt. Ich werde das nächste mal IMHO und POV schreiben ;-) Das es ohne Diskussion auf den URV Kandidaten landet, hatte ich nicht beabsichtigt. Ich habe auch niemanden beschuldigt. Ich fand diesen Hinweis jedoch sonderbar "© 2002-2005 Jörg Albrecht Medienkonzepte" wenn der Artikel 2002 nicht existiert hat, konnte er kein Urheberrecht damals haben. Die Historie des WP-Artikels war aber so zu lesen, dass diese Textteile 2002 nicht existieren. Dieser Zusammenhang hat sich für mich nicht gereimt. Die Diskussion bringt eigentlich herzlich wenig. Wenn Keichwa sagt er hat nicht copy paste gemacht, dann glaube ich ihm das einfach so. Schreibt den Typen an und sagt ihm, dass das nicht so geht, wie er möchte. Ich finde es eine Frechheit sich mit Werken anderer zu schmücken und dazu nicht die Lizenz einzuhalten.
mfg
Paddy