At 14:19 Uhr +0100 14.2.2004, Agon S. Buchholz wrote:
Leider ist das Urheberrecht bei Bildern nahezu undurchschaubar. In Deinem konkreten Fall kommt es wohl darauf an, woher Du die gescannten Vorlagen hast; überhaupt nicht publlizieren darfst Du beispielsweise alte Fotos oder Stiche, wenn Du sie aus einem neueren Buch abscannst. Egal was für Quellen, woher das Material stammt, sollte *immer* so genau wie möglich angegeben werden (z.B. "historische Postkarte aus dem Familienbesitz, eigener Scan").
Ich kann das nicht ganz glauben - bzw. kann mir nicht recht vorstellen wie da eine Rechteverletzung überhaupt festgestellt werden soll.
Wenn ich den Reprint einer gemeinfreien Abbildung einscanne und bearbeite (im Sinne von optimieren) dürfte weder überprüfbar sein, was genau meine Vorlage war noch eine unlautere Verwendung dahinter stehen.
Das Einscannen eines alten Stiches vom Original z.B. ist sicher keine schöpferische Leistung, die ein Urheberrecht nach sich zöge. Sonst würde ich durch das erneute Einscannen der daraus erstellten Reproduktion ja wieder ein Recht an der Reproduktion der Reproduktion erwerben. Das hätte was absurdes. Ein anderer Fall wäre, wenn ich die Original-Scandaten eines anderen irgendwie an mich brächte und sie, womöglich noch kommerziell, weiterverwerten würde. Das wäre dann unlauterer Wettbewerb.
Sollte die gesetzliche Regelung dem Buchstaben nach tatsächlich all das verbieten, wären tausende von Büchern auf dem Markt ein Fall fürs Gericht. Das würde praktisch auch bedeuten, daß jemand, der nicht Zugang zu den Originalen hat, keinerlei historischen Abbildungen veröffentlichen dürfte. Dann müßte man auch bei Wikipedia alle Abbildungen löschen, die nicht eindeutig vom Autor geschaffen wurden. Und dabei gäbe es auch noch einen Haufen Einschränkungen.
Man sollte bei Wikipedia wohl eine pragmatische Unterscheidung machen: Eindeutige Urheberrechtsverletzungen gehen gar nicht (klar), die Reproduktion von Reproduktionen gemeinfreier Sachen wird geduldet, solange sich keiner beschwert. Es ensteht daraus ja niemandem ein Schaden.
Ich glaube, der Konsens über die Handhabung von Bildmaterial in der Wikipedia bevorzugt es, eher ein Bild mit unsicheren Nutzungsrechten nicht zu verwenden als eine potentielle URV zu begehen. Im Prinzip müsste man das ganze Thema aber mal durch ein umfassendes Rechtsgutachten abchecken lassen.
Es wäre kein Fehler die Lage mal zu klären. Danach sollte aber auch an passender Stelle klar formuliert werden, was akzeptabel ist und was nicht.
Rainer