Am Do, den 15.07.2004 schrieb harko um 17:59:
Am Dienstag, 13. Juli 2004 08:02, schrieb Michael Kürschner:
-kurzer populärer Text über ein Thema nach Wahl für Wikipedia (www.de.wikipedia.org)
Woops, das geht daneben. Die meißten Unis (wohl auch die angesprochene) behalten sich das Recht der Verwertung dessen vor, was die Studenten im Rahmen des Studiums verfassen. Dabei sind insbesondere solche Referate und ähnliches inbegriffen. Das ist natürlich kein Alleinverwertungsanspruch, aber er besteht - die GNU FDL steht dem entgegen.
Ehm, IMHO nein. In dem Moment, wo die Uni kein exklusives Verwertungsrecht erwirbt (und möchte mir bitte jemand explizit zeigen, so dies rechtlich festgelegt sein sollte), spricht doch nichts mehr gegen dual-licensing?
IANAL, Matthias