harko schrieb:
Der Staatssicherheitsdienst der DDR wäre nach einem Traum von diesen nun beschlossenen Möglichkeiten am nächsten Tag mit feuchter Hose aufgewacht.
Der Sinn dieses Vergleichs erschließt sich mir nicht. Du meinst, dieser Beschluss geht in rechtlicher (!) Hinsicht weiter als das, was dem Staatssicherheitsdienst der DDR erlaubt war? (Oder nimmst Du an, daß sich selbiger in Zeiten des breit genutzten Internet weiter nur auf Sprachtelefonie beschränkt hätte?)
Damals wurden nur alle Gespräche ins Ausland direkt von einer Person mitgehört und bei Bedarf unterbrochen - ein recht hoher personeller Aufwand, der sich nur stemmen ließ, indem entsprechende Leitungen angemeldet werden mussten und Stunden später zugeteilt wurden (es sei denn man rief vom Flughafen aus an, wo ein Operator direkt daneben saß und die Leitung frei schaltete).
Der Zusammenhang zwischen der *Überwachung* der Kommunikations*inhalte* und der *Speicherung* der *Verbindungsdaten* muß mir irgendwie verloren gehen.
Ein vollständiges Kommunikationsprofil aller Einwohner dieses Landes war technisch einfach nicht möglich - heute haben wir die Gesetzesgrundlage bekommen, ein solches *wirklich* vollständiges Profil von jedem beliebigen Büger der EU fertigen zu können - und zwar mindestens 6 Monate rückwirkend.
Oh. Bisher wurden Einzelgesprächsnachweise für Sprachtelefonie nicht erstellt? Oder ist das Problem, daß das idR 3 Monate waren, nicht 6 oder 24? Oder ist das Problem, daß das in Ordnung war, solange es nur Sprachtelefonie gab, aber bezugnehmend auf Datenkommunikation der große Untergang der Freiheit ist?
Freiheit hört einfach da auf, wo man eine mögliche Beobachtung durch einen gesetzlich legitimierten Staat in die eigenen Handlungen einbeziehen muss -
Das muß man jetzt schon und mußte man immer. Neu ist ja nicht die Möglichkeit der Abfrage von Verbindungsdaten oder gar des Abhörens von Inhalten, sondern nur, daß eine solche für einen möglicherweise längere Zeitraum auch da *vorgeschrieben* wird, wo sie bisher nicht gebräuchlich war.
Die eigenen Handlungen werden schlicht andere sein, als ohne eine solche Beobachtung, deren Ergebnis man noch nicht mal kennt, da ja die gerade durchgeführten Handlungen in ferner Zukunft vielleicht einmal zur Bewertung eigener oder der Handlungen anderer herangezogen werden.
Das heißt, weil meine Telefonverbindungen jetzt statt 80 Tagen sechs Monate oder länger gespeichert werden, bin ich in meinen Freiheitsrechten eingeschränkt? Oder ist der Grund dafür, daß die Zuweisung der von mir genutzten dynamischen IP jetzt nicht nur bei den meisten, sondern bei allen Anbietern vorgenommen werden muß, und das ebenfalls für längere Zeit? Oder sind es die Maillogs, die jetzt länger vorgehalten werden müssen? *grübel*
Diese Überlegung dürfte auch jene treiben, die sofort nach diesem Beschluss den Gang zu diversen Gerichten ankündigten. Es ist eben nicht der Anfang vom Ende sondern schlicht die vollzogene Abschaffung freiheitlicher Staatsgrundsätze.
Ach so. Na dann.
... achja ... Post ... tja, da haben wir StampIT, tolle Sache, aber warum werden in dem Klötzchencode Absender und Empfänger nebst Datum codiert? Sicherheit? Glaub ich nicht, das Problem "Fälschung" haben wir bei elektronisch erzeugten und lesbaren Daten schon anders gelöst.
Die Post wird sicherlich Deinen Vorschlag, wie ohne Kodierung von Absender und Empfänger (und Datum) verhindert werden soll, daß ich denselben Klötzchencode statt für einen Brief für 100 oder 1000 verwende, gerne entgegennehmen. Vielleicht bin ich ja nur zu beschränkt, um die offensichtliche Lösung zu sehen. :)
(Alle bereits einmal aufgetretenen Codes bundesweit zu speichern und abzugleichen, um Reuse zu verhindern, dürfte die gesuchte Lösung nicht sein.)
-thh