Am Dienstag, 22. Juni 2004 18:53, schrieb Joerg-Olaf Schaefers:
Hallo harko,
Huhu
[..] Ähnlich könnte man abderefalls ja Gästebücher von Restaurants, Kirchen und ähnlichem genau so nutzen um die Eigentümer übern Tisch zu ziehen ...
Was ganz real passiert. Daher auch mein Nachsatz: "Interessant wird
Hä? Wow! Das war eigentlich als komplett irreale und noch nichtmal im hintersten Hirnwinkel als sinnvolle Überspitzung des Problems gedacht ... aber ich hab wohl mal wieder den karikativen Charakter bestehender realexistierender Rechtsprechung verkannt.
Zumindest nach deutschem Recht ist es inzwischen so, dass der Betrei- ber einer solchen Plattform ab dem Zeitpunkt in die Haftung genommen werden können, wenn er nach entsprechender Aufforderung nicht rea- giert (Selber suchen bzw. regelmässig kontrollieren muss er nicht). Entweder er löscht, oder er trägt das Risiko für die ggf. unrechtmäs- sige Verbreitung. Näheres regelmässig in de.soc.recht.datennetze und Co.
Eben. Ich bin mir überdies auch nicht so sehr sicher, dass Honorarforderungen dann noch eine Chance auf Erfolg haben.
man sich den Content nicht anschauen muss als Provider, nur eben bei Aufforderung den rechtswiedrigen entfernen muss und sich erst bei Unterlassung dieser Tätigkeit dann gesetzwiedrig verhält?
Eben. Der Haken liegt darin nach einer solchen Aufforderung (In den USA: "notice and take down procedure") die Unrechtmässigkeit bzw. die damit verbundene Notwendigkeit eines Eingriffs zu erkennen. Und das ist ja gerade bei Texten ein echtes Problem für den Anbieter. Dummer- weise liegt das Risiko _nach_ der Aufforderung durch einen vermeint- lichen Rechtinhaber beim Anbieter. Ob ein Aphorismus ein schützens- wertes Werk ist, ist noch eine ganz andere Geschichte.
Was eigentlich, wenn sich die Proklamation des angeblichen Rechteinhabers als Eigentümer als falsch herausstellt? Was, wenn jemand versucht auf diese Weise das komplette Projekt erstmal lahm zu legen? Gibt's da die Möglichkeit der erfolgreichen Klage? Streitwert?
Naja, und was schützenswert ist ... Ziterit werden darf ja, und Aphorismen sind grundsätzlich kleine Schnipsel, die ganz sicher auch nicht geeignet sind, einen wesentlichen Bestandteil des Werkes zu bilden (zumal in einer Enzyklopädie). Der ganze Fall ist also eher skuriler Natur ... aber gut um sich schon mal Gedanken zu machen was so passieren könnte.
MfG Olaf
CU/2 Hartwin