Das Gutachten sagt: "Daneben können Wappen etc. namensrechtlichen Schutz genießen. Dies ist dann der Fall, wenn sie aufgrund ihrer individualisierenden Unterscheidungskraft geeignet sind, auf den Namensträger hinzuweisen. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass eine bestimmte Institution oder Person mit einem Wappen etc. bezeichnet werden soll und kann (z.B. Universitätsemblem, Rotes Kreuz).
Besteht urheberrechtlicher oder namensrechtlicher Schutz, dürfen entsprechende Flaggen, Wappen oder sonstige Symbole nicht ohne Weiteres bei Wikipedia eingestellt werden. Vielmehr bedarf es in diesen Fällen einer Genehmigung durch die jeweiligen Rechtsinhaber."
Da Kommunalwappen namensrechtlichen Schutz geniessen, sind alle Kommunalwappen, soweit keine Genehmigung der Kommunen vorliegt, zu loeschen. Ich halte das fuer falsch und rechtlich unhaltbar. Es wurde auf Wikipedia:Wappen schon sehr oft der Unterschied zwischen einem Wappen fuehren/verwenden und einem Wappen zitieren/in illustrierender Weise gebrauchen als zentral herausgestellt. Das Gutachten (das nach meinem bescheidenen Dafuerhalten mehr als enttaeuschend ist, da es sehr triviale Teile enthaelt, gegenueber denen unsere Artikel zu diesen Punkten samt Diskussionsseiten bereits wie juristische Kommentare anmuten) geht darueber hinweg.
Der Fehler hat System, liest man die folgenden Ausfuehrungen:
"Auch wenn das Einstellen von Abbildungen von Marken und Firmennamen in die Wikipedia-Artikel unter marken- und firmenrechtlichen Gesichtspunkten in der Regel problemlos möglich ist, können in der Praxis Probleme entstehen, wenn die entsprechenden Abbildungen unter die GNU FDL gestellt werden.
Denn die GNU FDL gestattet die umfassende Nutzung und kann damit nach ihrem Wortlaut auch solche Nutzungen erfassen, die anders als das Einstellen in eine Enzyklopädie marken- und firmenrechtsverletzend sind. Da gleichzeitig für den Nutzer nicht stets erkennbar ist, dass es sich um eine Marke oder eine Firma handelt (nicht jede Marke ist so bekannt wie Coca Cola®), besteht hier die Gefahr, dass dieser ohne dies unbedingt zu wollen Markenverletzungen begeht, für die er dann dem Rechtsinhaber gegenüber einzustehen hat.
Markenabbildungen etc. sollten daher nicht unbedingt unter der GNU FDL lizenziert werden."
Auch wenn wir immer wieder auf Diskussionsseiten herausgestellt haben, dass GNU FDL NUR und AUSSCHLIESSLICH das eigene Urheberrecht nach dem UrhG des Erstellers des Bilds betrifft, andere Rechte aber unberuehrt laesst - das von "uns" bezahlte Gutachten kuemmert sich darum nicht. Die gleiche verquere Argumentation gilt dann fuer Aufnahmen lebender Personen, siehe [[Recht am eigenen Bild]], da auch hier eine kommerzielle Nutzung nicht von den Ausnahmen des KUG gedeckt ist. Wenn also, einem Beispiel Stahlkochers folgend, jemand Carlos-Santana-T-Shirts von einer Abbildung unter GNU FDL aus der Wikipedia druckt (und die GNU FDL natürlich auf die Innenseite), so verstoesst er natuerlich gegen das Persoenlichkeitsrecht Santanas. Aber die Argumentation des Gutachtens haette, uebertragen auf Personenfotos, zur Folge, dass wir keine GNU FDL-Bilder Santanas zeigen duerfen.
Wenn wir uns an die Vorgaben des Gutachtens halten und solche problematischen Bilder von Markenlogos und Wappen nicht mehr unter GNU FDL stellen duerfen, unter welche Lizenz denn um Himmels willen MEINUNGSBILDKONFORM dann? Public Domain und CC-BY und CC-BY-SA sind doch wohl keine ernsthaften Alternativen, da sie noch viel mehr Moeglichkeiten des Missbrauchs bieten und auch die beliebige kommerzielle Verwertung zulassen.
Da malt jemand mit viel Liebe ein Stadtwappen selbst (nach der amtlichen Blasonierung) und holt die Genehmigung der Stadt ein, aber das Bild ist nur dann verwendbar, wenn eine meinungsbildkonforme Lizenz vorliegt. Wer kann denn ernsthaft glauben, dass irgendeine Kommune ihm erlauben wird, es unter GNU FDL zu stellen, wenn das Gutachten Recht hat? Damit wuerde die Kommune doch alle kommerziellen Verwendungen ihres Wappens (nicht nur die meines Erachtens genehmigungsfreie Verwendung in einer Enzyklopädie, sondern auch eindeutiges "Fuehren" etwa im Briefkopf) in dieser Abbildung fuer alle beliebigen Zwecke unwiderruflich freigeben. Und wenn wir in ein paar Jahren das wichtigste kulturelle Unternehmen auf diesem Erdball sind: das koennte die Kommune nie und nimmer tun.
Konsequenzen:
a) wir verzichten auf Wappen usw. b) wir aendern das Meinungsbild (Abstimmung ist in Vorbereitung) c) wir ignorieren das Gutachten, weil es an dieser Stelle falsch ist.
Ich waere fuer b) und c).
Klaus Graf