klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de schrieb am 14.09.04 14:24:55
Wie ich bereits des oefteren bemerkt habe, bestand dazu nicht der geringste Anlass. Ich bezweifle, dass hier jemand wirklich Ahnung vom oeffentlichrechtlichen Wappenrecht hat (aber genuegend Leute tun so, als haetten sie welche und plustern sich auf). Ich weiss nur, dass in der Wikipedia die Neigung besteht, in Rechtsfragen den Schwanz einzuziehen. Es waere ohne weiteres moeglich, mit Hilfe eines Rechtsanwalts solche und andere Dreistigkeiten zurueckzuweisen bzw. eine juristische Klaerung herbeizufuehren.
Klaus Graf
Ja, die Möglichkeit bestünde, aber wer zahlt diesen Rechtsanwalt? Und ist ein Wappen uns / der Wikipedia so wichtig dass wir dessen Verwendung einklagen müssen? Solange es "nur" um ein Wappen geht, ist das glaube ich nicht notwendig.
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