2008/11/16 Christian Thiele apper@apper.de:
Hi,
Außerdem stellt sich die Frage, wieso die ganze Seite vom Netz muss und es nicht reicht, den einen Artikel während der Auseinandersetzung nicht mehr anzubieten
IANAL und ich stimme der Fragwürdigkeit der EV zu, aber:
Beklagte war hier ja Wikimedia Deutschland. Und Wikimedia Deutschland kann nicht "den einen Artikel vom Netz nehmen", denn "http.//www.wikipedia.de/wiki/Lutz_Heilmann" existiert nicht. Über http://de.wikipedia.org/wiki/Lutz_Heilmann kann Wikimedia Deutschland aber nicht verfügen, wenigstens dies scheint Herr Heilmann auch verstanden zu haben. Das nun wirklich einzige, was man von Wikimedia Deutschland nun verlangen konnte, war, den Inhalt von "www.wikipedia.de" zu ändern und das wurde hier auch gemacht.
Wenn er die WMF als Klagegegner (EV-Antrags-gegner, whatever) genannt hätte, hätte er dies (nur seinen Artikel vom Netz zu nehmen) verlangen können. Aber dann hätte die EV auch in Florida (offizieller Sitz der Foundation *und* Server-Standort, kann mir nicht vorstellen, dass da kalifornisches Recht spielen könnte, nur weil die WMF dort ihre Büros hat) vollstrecken lassen müssen und das dürfte zum Scheitern verurteilt sein (Stichworte First Amendment und CDA Section 230).
Viele Grüsse, Michael