Hallo!
Wir sollten uns aber bei kuenftigen Projekten, finde ich, strikt an die Vorgaben der GNU FDL halten.
Ja.
- Waere es zumutbar gewesen, wenn statt der Webadresse der
GNU FDL der englische Originaltext auf der CD selbst eingestellt worden waere.
Natürlich, so geschehen. Es gibt an 3 Stellen einen funktionierenden Offlinelink, der die GNU FDL in ihrer ganzen Pracht in einem eigenen Fenster darstellt:
- Seite 6 ("Zu dieser Ausgabe") - Seite 14 ("Fragen und Antworten zur Wikipedia") - Seite 27 ("Lizenzbestimmungen")
Oder meintest du z.B. als .txt in die Root der CD? Klar, könnte (sollte?) man auch noch, vielleicht weniger aus lizenztechnischen, sondern aus "aufklärerischen" Gründen.
- Es ist bei keinem einzigen Bild eine Lizenz angegeben
worden, was heisst, dass die Urheberrechte der Bildautoren unter den Tisch fallen. Das ist schlicht und einfach nicht akzeptabel.
Das ist eine böse Softwarepanne, wofür ich mich als Programmierer der Digibib4 entschuldigen muss. Die Daten sind vorhanden, nämlich in der Datei \Images\Images.txt, die Software zeigt den Text jedoch nicht an.
Durch ein Softwareupdate zu lösen, kommt in Bälde.
Unklar ist in diesem Zusammenhang, ob auch die Usernamen, die in der Historie auftauchen (meist ja nur einer) auch mit angezeigt werden müssen. Im Zweifelsfall aber natürlich "ja".
- Wie auch immer das technisch zu realisieren waere: Es
muss unter allen Umstaenden sichergestellt sein, dass Urhebervermerke, die auf der Diskussionsseite sich befinden, in Uebereinstimmung mit der GNU FDL auch in allen Wikipedia-Bearbeitungen sich befinden. Dies ist dann der Fall, wenn ein Fremdtext durch einen Wikipediamitarbeiter eingebracht wird. In der Historie erscheint dann nur der Mitarbeiter, aber nicht der Urheber, der aber laut GNU FDL und dem entsprechenden Textbaustein damit gekoedert wird, dass sein Urheberrecht (insbesondere seine Namensnennung) gewahrt wird.
Ei, das scheint ja vertrackt zu sein, und dabei ist es vier Uhr morgens. Kommentare?
Dies ist konkret der Fall bei dem Artikel Carové, der den Urheber nicht erkennen laesst. Der Urheber koennte z.B. gegen die CD vorgehen, da ein Verstoss gegen die Lizenz gegeben ist.
Dann hoffen wir mal, dass der Autor des Artikels, Dr. Klaus Graf, dem Projekt weiterhin wohlwollend gegenübersteht.
Allgemeiner: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische_Anw endung_in_Online-Medien spricht von einem "Gentlemen-Agreement".
"Online" ist natürlich nicht "Offline", und ein Gentlemen-Agreement steht immer im Widerspruch zu der "wortwörtlichen" Lizenz, Doch vielleicht kann man einen Konsens auch für Offlinemedien erzielen?
Durch vorhandene Onlinelinks auf Offlinemedien und die starke Internetdurchdringung werden die Grenzen ja verwischt.
Viele Grüße
Vlado
Erwin Jurschitza Directmedia Publishing GmbH http://www.digitale-bibliothek.de