Arne Klempert wrote:
Jimbo scheint der Ansicht zu sein, dass wir nicht wissen, was wir tun - oder aber es mangelt ihm an Vertrauen in die deutschsprachige WP-Community. Beides ist aus meiner Sicht gleichermaßen beunruhigend und sollte schleunigst korrigiert werden (notfalls auch mit Druck).
Haha, "mit Druck"... das glaube ich nicht.
Es geht hier um die Name "Wikipedia": Wer darf eigentlich "wir sind Wikipedia" sagen? Das darf heute die Wikimedia Stiftung (Foundation), also Jimmy Wales, der Stifter. Diese Name ist der Eigentum und Kennzeichen der Stiftung. Die rechtliche Verhältnisse um die Name (Eigentum, Trademark, Geschäftskennzeichen) sind also ganz andere als die um die Texte (GFDL).
Ich soll schon hier sagen, dass ich kein Jurist bin. Es tut mir auch Leid dass ich meine zweite Fremdsprache nicht besser beherrsche. Die rechtliche Verhältnisse für Vereine scheinen aber genug ähnlich in Deutschland wie in Schweden zu sein.
Jemand kann einen "Deutschen Verein für Unterstützung und Entwicklung freien Enzyklopädien" gründen. Das ist vielleicht keine schlechte Idee, denn so ein Verein konnte ja sowohl Wikipedia als die Digitalisierung von www.meyers-konversationslexikon.de unterstützen.
Aber wer eine Pressemeldung an c't mit "Die Deutsche Wikipedia e.V. hat heute beschlossen..." versenden können will, kann so einen Verein nur nach die Approval von der Stiftung eintragen.
**Keiner** von uns wollen ja das **jemand** die Name Wikipedia verwenden oder missbrauchen können sollen. Namenschutz ist Schutz sowohl für die Wikimedia Foundation als für den deutschen Verein.
Solche Namenfragen geben es ja in jedem deutschen Verein dass Teil einem Verbund (z.B. politische Parteien, Arbeiterwerke, Kirchen) ist. Amerikaner verwenden dafür das Wort "chapter", manche Kirchen "Kapitel", Arbeiterwerke (trade unions) "Lokalabteilung Nr 47 von IG Metall in Hessen" oder so etwas.
Was hier Eigentumlich ist, ist nur dass das Mutterverbund (Wikimedia Foundation) sich im Ausland befindet. Die Situation ist also ähnlich mit dem Roten Kreuz, Greenpeace, Ärzte ohne Grenzen, oder ISOC. Alle diese sind wohl in Deutschland repräsentiert, und ich vermute die deutsche Lokalabteilungen sind in Form von einem "e.V."? Ich vermute weiter das die Satzungen für diese e.V:s vom ausländischen Mutterverbund approved sind, und enthalten ein Stück dass sagt das die Satzungen nicht ohne Approval vom Mutterverbund verändert sein dürfen. Das letzere scheint aber nicht der Fall mit http://www.isoc.de/verein/satzung/ (§7.6) zu sein, was ich etwas merkwürdig finde, denn diese Sicherheit fordern solche internationale Mutterverbunde normalerweise. Siehe z.B. die §7 der Bylaws von schwedischen ISOC-SE, englische Version, http://www.isoc.se/arsmote010314/engelska010301.pdf
Nach §8.4 der Vereinssatzung von der deutschen Sektion von Ärzte ohne Grenzen, ist die Mitgliederversammlung dieses Vereins auch ganz selbstständig, ganz wie die des deutschen ISOC-Kapitels, http://www.aerzte-ohne-grenzen.de/Organisation/Deutsche-Sektion/Vereinssatzu...
Ein deutscher Jurist sollte mehr darüber wissen. Vielleicht hat ISOC.de oder Ärzte ohne Grenzen einen Jurist zu empfehlen?