Agon S. Buchholz wrote:
Jakamara Bruce Jensen wrote:
In welchem Gesetz ist denn ein Alleinstellungsmerkmal für 'wissenschaftlich' formuliert? Das würde ich gerne mal lesen.
In Art. 5 Abs. 3 GG. Hier wird mit Verfassungsrang die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gewährleistet; [...]
GG (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Ein Problem mit der Verfassung hat Wiki nun wirklich nicht.
[...] daraus leiten sich bestimmte Privilegien wie das Recht auf Großzitat im UrhG ab.
Wo im UrhG steht denn der Begriff Großzitat?
Was als "Wissenschaft" nach herrschender Meinung zu interpretieren ist, welche Rolle Institutionen dabei spielen und warum man sich nicht selbst als "Wissenschaftler" in dem Sinne eines die Privilegien des Art 5 GG genießenden definieren kann, wird in jedem einschlägigen Kommentar zum GG differenziert erörtert
Und wie üblich stehen in drei Kommentaren vier Meinungen. Aber deinen Satz kannst du sicherlich belegen.
Allein die Aussage aus [[Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist]], Punkt 12: "Wikipedia dient nicht der Theoriefindung, sondern der Theoriedarstellung. In ihr sollten weder neue Theorien, Modelle, Konzepte, Methoden aufgestellt noch neue Begriffe etabliert werden.
Und deswegen sollen im Wiki die Regeln des Zitierens nicht gelten? Nur weil das Wiki eine Sammlung von Wissen ist? Ein Drittel aller Doktorarbeiten der Medizin ist nichts anderes als eine Sammlung veröffentlichter Studien zu einem Thema oder Bereich. Soviel zum Mindestanspruch wissenschaftlicher Titel.
ciou Jakamara