Hallo!
Das Thema Markennamen & Wikipedia ist immer wieder aktuell - so erreichen uns beispielsweise regelmäßig begründete und unbegründete Aufforderungen, in einem Artikel darauf hinzuweisen, dass es sich bei einem Lemma um eine Marke handelt (siehe dazu § 16 Markengesetz - wie es in CH & AT aussieht weiß ich nicht). Hier dazu ein interessanter Beitrag aus der bibliothekarischen Mailingliste [[Inetbib]].
----- Weitergeleitete Nachricht von Elvira.Doerner@dpma.de ----- Datum: Mon, 19 Dec 2005 09:37:06 +0100 Von: Dörner Elvira Elvira.Doerner@dpma.de Antwort an: Internet in Bibliotheken inetbib@ub.uni-dortmund.de Betreff: [InetBib] Danke: Suche nach aktuellem Lexikon-Eintrag An: inetbib@ub.uni-dortmund.de
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die nuetzlichen Hinweise bezuegl. des Begriffs Speed Dating!
Was die daraus resultierende, aktuelle Diskussion "Wikipedia" versus "Brockhaus" usw. betrifft, möchte ich folgende Stellungnahme eines Markenpruefers dazu beisteuern: "Es haengt damit zusammen, dass bei WIKIPEDIA jeder Internet- Nutzer einen Artikel veraendern oder neu anlegen kann ohne Gewaehr dafuer, dass bestehende Markenrechte beachtet werden. Jeder kann einen Begriff in die Wikipedia aufnehmen, ohne Pruefung, wo der Begriff eigentlich herkommt. Aber gerade darum geht es in der Markenpruefung. Für den Markenpruefer ist es wichtig zu ermitteln, wann der Begriff zum ersten Mal auftauchte und in welchem Zusammenhang. Ob er rein beschreibend ist, und das ist dann der Fall, wenn er moeglichst in vielen Nachschlagewerken mit derselben Bedeutung verzeichnet ist. Ein Markenpruefer muss herausfinden, ob sich zB der Begriff Speed Dating schon zu einem beschreibenden Begriff entwickelt hat oder ob er von Anfang an eine originelle Bezeichnung ist, die jemandem eingefallen ist, der sich dann die Markenrechte gesichert hat und den Begriff exclusiv nutzen kann. Selbstverstaendlich nutzt ein Markenpruefer auch die Wikipedia zur Information aber eben nicht ausschließlich."
Es ist doch hervorragend, dass uns heute so unterschiedliche Informationsquellen, ob Papier oder Online, zur Verfügung stehen. Selbst, wenn in bestimmten Faellen das eine dem anderen vorgezogen wird, bedeutet das doch nicht zwangslaeufig eine Abwertung des anderen.
Mit kollegialen Grueßen aus Berlin Elvira Dörner Deutsches Patent- und Markenamt TIZ Berlin Sachgebietsleiterin Bibliothek Gitschiner Str. 97 10969 Berlin Tel.: 030 25992211
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