Tilman Berger tberger@uni-tuebingen.de writes:
Jetzt stellt sich halt die grundsätzliche Frage, ob prinzipiell nur gilt, was eine zentrale Behörde festlegt, oder ob vielleicht doch die Selbstbenennung der sich selbst verwaltenden Stadt gilt. Ich persönlich würde mich auf den zweiten Standpunkt stellen, aber man sollte es vielleicht mal in Ruhe ausdiskutieren und nicht den Artikel pausenlos hin- und herschieben (sage ich, der ich ihn heute auch schon mal verschoben habe).
Ich glaube, daß willst du nicht wirklich ;) "dokumenta-Stadt Kassel" läßt grüßen. "Freie und Hansestadt Hamburg" - soll der Artikel so wirklich heißen? Entweder wir nehmen den Namen aus dem Gemeindeverzeichnis http://www.destatis.de/cgi-bin/gv2000_suche.pl (nach der PLZ bis vor dem ersten Komma) oder den historischen Namen. Diese "offiziellen" Beinamen, mehr ist es wohl nicht, können meinetwegen in der jeweiligen Einleitung genannt werden.
(Ein Doktor-Titel ist auch offziell - deswegen werden wir den aber nicht im Artikelnamen verewigen.)
Wittenberg gebraucht "Lutherstadt" auch stets nur als Beiwort - man erkennt das leicht daran, daß immer auch der Artikel hinzugesetzt wird: "der Marktplatz in der Lutherstadt Wittenberg" - es müßte jedeoch "der Marktplatz in Lutherstadt Wittenberg" heißen, wenn der offizielle Name wirklich "Lutherstadt Wittenberg" wäre oder wenigstens gebräuchlich wäre.