Richtig, aber im Unterschied zu dem von dir gewählten Beispiel steht in der GFDL explizit, dass Veränderungen zulässig sind: "You may copy and distribute a Modified Version of the Document". Unsere Lizenz gibt nunmal keine Rechte, um Bilder ausgedruckt mit sich herumzutragen.
Wenn wir jemandem Rechte einräumen, dann _müssen_ wir diese Rechte auch besitzen. Alles andere ist im Widerspruch zur GFDL oder illegal. Das wäre in etwa so, als würde man versuchen einen Gegenstand zu verkaufen, dessen Eigentümer man nicht ist. Daraus folgt, dass alle Bilder die hochgeladen werden _mindestens_ so frei sind, wie es die GFDL vorschreibt und die Panoramafreiheit reicht dazu nicht aus.
Der Vergleich hinkt etwas. Wenn ich ein Bild von einem Gebäude mache, dann kann ich als Fotograph und Urheber des Bildes die Rechte zu Vervielfältigung, Änderung usw. sowohl verweigern als auch gewähren. Natürlich bleiben die Rechte Dritter davon unberührt. Wenn also der Architekt des Gebäudes auf irgend einer gesetzlichen Grundlage die Zustimmung zur Verfremdung des Bildes auch Verweigern kann, dann bedeutet das aus meiner Sicht in der Praxis, dass ich das Bild sehr wohl unter die GFDL stellen kann, andere das Bild aber trotzdem nicht ohne Zustimmung des Architekten das Bild manipulieren dürfen.
Nun kenne ich den genauen Wortlaut der GFDL oder seine Interpretation auch nicht auswendig, aber soweit ich es verstehe räumen wir mit der GFDL anderen Rechte UNSERERSEITS ein. Wir versichern nicht, dass DRITTE diese Rechte auf anderer Grundlage verweigern können und im Endeffekt die von uns eingeräumten Rechte dadurch wertlos sind, mit Ausnahme dessen, dass man uns nicht mehr fragen muss.
Ivo Köthnig