Mir ist eigentlich unerfindlich, wieso man einen trivialen Sachverhalt so masslos aufbauschen muss. Neben dem Urheber kann auch der Inhaber ausschliesslicher Nutzungsrechte lizenzieren (gaengige Praxis in der Wikipedia). Der Dargestellte hat Rechte am eigenen Bild, aber in der Regel keine ausschliesslichen Nutzungsrechte. Diese liegen meist beim Fotografen. So haben wir das auch immer gehandhabt. Ohne Zustimmung des Fotografen koennen wir keine Personenbilder nehmen, basta.
Klaus Graf