On Sun, 19 Sep 2004 05:15:47 +0200 (CEST) Lars Aronsson lars@aronsson.se wrote:
Joerg-Olaf Schaefers wrote:
Was nun gebraucht/verlangt wird, ist doch ein
Rechtsgutachten oder
zumindest ein Stück Papier, das man im Fall des Falles
vorzeigen
kann. Kein Link auf eine Diskussion in einem Webforum
o.ä.
Die deutsche Wikipedia hat dieses Jahr mehr als genug Publizität bekommen in Zeitschriften wie c't und deutschen Tageszeitungen. Vielleicht fehlt noch ähnliche Artikel in Juristzeitschriften. Glücklichereise gibt es schon eine deutsche Abteilung von Creative Commons (de.creativecommons.org). Die Leute die dort engagiert sind (Till Jaeger, Sigrid Asschenfeldt, Harm Reese, Christiane Asschenfeldt, Gerd Hansen, Roland Honekamp), kennen höchst wahrscheinlich einige Jurastudenten die einige Aufsätze über Wikipedia, GFDL und Creative Commons für solche Zeitschriften schreiben können.
Ich habe doch selbst dafuer plaediert, bestimmte Themen juristisch (kostenpflichtig) klaeren zu lassen. Aber es gibt so eine grosse Menge von Fragen, die sich stellen, dass wir gewisse Klaerungen bei Kleinkram nicht unbedingt von einem bezahlten Justiziarat vornehmen lassen koennen.
Ich halte es auch fuer eine naive Vorstellung, eine juristische Beratung durch einen Anwalt koennte in irgendeiner Weise "Verbindlichkeit" erzeugen. Natuerlich ist es gut, wenn wir eine entsprechende Stellungnahme in der Tasche haben, aber beispielsweise Fragen des internationalen Privatrechts sind so umstritten und so unendlich kompliziert, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass kurzfristig Linderung der Probleme sich einstellt.
Der Worte sind genug gewechselt - ich wuerde es begruessen, wenn auf http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen bzw. http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen weitergearbeitet wuerde.
Klaus Graf