"Mathias Schindler" skribis:
Mathias Schindler wrote:
Während Wikipedia also einen Spendenaufruf startet, zahlt BIFAB Geld dafür, wenn Menschen nach Wikipedia suchen und von inhaltsarmen Slogans gernervt werden. Ich nehme mal an, daß BIFAB AZ 312 O 324/04 gelesen hat, bevor sie das Ding gestartet haben. Ist ja gut so...
Das sagt in etwa, dass Google nicht verklagbar ist, nicht aber, dass man (der Markeninhaber?) Brockhaus verklagen kann, wenn ich das richtig sehe.
Nachtrag:
Das ist schon interessanter. Ob nun Leipzig oder Braunschweig Recht bekommen, ist abzuwarten.
Ich denke auch, dass vergleichende Werbung zulässig ist.
Paul