Hallo!
On Fri, 30 Apr 2004 00:23:37 +0200, Agon S. Buchholz wrote:
[ Absetzungsfähige Spendenquittungen ]
Nicht alle Spenden an gemeinnützige Vereine sind steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung ist nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, daß der Verein die Spende zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke verwendet.
Wissenschaft sollte doch uns betreffen.
Hat jemand eine Idee, wie wir vorab (also vor der Vorlage der Vereinssatzung beim Amtsrichter) klären können, ob wir als "wissenschaftlich" durchgehen?
Nein, werden wir ganz bestimmt nicht, weil "wissenschaftlich" Wissen schaffend sein dürfte, nicht Wissen wiedergebend.
Wir könnten uns wohl auf 4. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe berufen (http://vereinsknowhow.de/besteurg/ Spenden -> Förderungswürdige Zwecke) aber das ist auch kein Automatismus. Die beiden Vereine, von denen ich sprach, erfüllen so ungefähr 4 dieser Kriterien, und bekommen die Berechtigung zum Ausstellen von Spendenquittungen *trotzdem* nicht. Trotz der Tatsache, daß beide schon Anfragen vom BVerG und BMI bekamen, in Berlin nicht unbekannt sind, und mit einem Prozent des Geldes, das die Vater Staat und dem Sozialkassen gespart haben, die nächsten 100 Jahre problemlos über die Runden kämen (oder so ähnlich). Ich wiederhole es nochmal: So einfach ist das damit nicht; also müßte sich mal jemand drum kümmern.
... Gibt es beispielsweise eine Beratungsmöglichkeit bei den Amtsgerichten?
Nein, da gibt es nur die Möglichkeit, sich beim Formulieren von Klageanträgen helfen zu lassen. Da braucht es schon einen Anwalt, und der sollte sich im Vereinsrecht auskennen; ein Scheidungsspezialist nützt da nix.
Alex (der nicht so recht glauben kann, daß sich da noch keiner nach erkundigt hat)