Am Dienstag, 18. Juli 2006 07:30 schrieb Matthias Walliczek:
Eike Sauer schrieb:
Am Dienstag, 18. Juli 2006 00:58 schrieb Matthias Walliczek:
Auch wenn es im Internet üblich zu sein scheint: Man kann sich nicht von geltendem Recht distanzieren.
Selbstverständlich gibt es veräußerliche Rechte. Jeder Arbeitsvertrag schränkt diverse Rechte eines Menschen ein.
Ja, aber nur innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ein Arbeitsvertrag, in dem du dich freiwillig zu mehr als 48 Stunden Wochenarbeitszeit verpflichtest, wäre beispielsweise rechtswidrig - egal ob du das akzeptieren würdest oder nicht.
Richtig. Aber du kannst mir beim besten Willen nicht erzählen, dass ich nicht erlauben darf, dass meine Daten veröffentlicht werden. Mit Verlaub, Euer Ehren: Das ist Unfug.
Ciao, Eike