On Mon, 01 Nov 2004 18:34:29 +0100 Elisabeth Bauer elian@djini.de wrote:
Hallo ihrs,
Ich habe auf meta unter
http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen/Sammlung
jetzt mal die Fragensammlung untergebracht, die unsere Rechtsanwälte aus den Wiki-Seiten extrahiert haben.
Ich kann nicht erkennen, dass meine stundenlange Muehe mit dem Strukturieren der Rechtsfragen irgendeinen Nutzen gestiftet hat, denn die Liste der Rechtsfragen lässt keinerlei Gespür für die rechtliche Problematik und die dort konkret aufgezeigten Faelle erkennen. Ich bereue jede Minute, die ich dafuer investiert habe. Man vergleiche etwa http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen mit obiger Adresse. Dagegen finden sich in der "amtlichen Sammlung" des Vereins Fragen, die ich als Lachnummer einschaetze.
"Sind Wikipedia-Artikel, die anonym erstellt wurden, überhaupt urheberrechtlich geschützt?"
Wenn man mir 500 Euro zahlt, koennte ich, falls ich eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz besaesse, antworten: Der urheberrechtliche Schutz entsteht, falls die noetige Schoepfungshoehe erreicht wird, automatisch und bedarf keiner formalen Voraussetzungen wie Registrierung oder hier Nennung des Urhebers. Das deutsche Recht geht in § 66 UrhG von der Existenz anonymer und pseudonymer Werke aus. usw.
"Welche Rechte Dritter können durch Reproduktion gemeinfreier Texte und Bilder entstehen?" Was sollen das fuer Rechte sein? So ist diese Frage in jeder Hinsicht unpraezise.
"Wann sind Texte oder Bilder gemeinfrei? [public domain, Ablauf der Schutzfrist]" Fuer so etwas braucht man auch keinen Anwalt, das kann man in allgemeiner Form jedem guten Kommentar nachlesen (oder etwa in [[Bildrechte]] mit Diskussionsseite). Gleiches gilt fuer die Grundsatzfrage: "Wie sind Photos urheberrechtlich geschützt?"
"Sind Zitaten- und Aphorismensammlungen zulässig, wenn die Texte urheberrechtlich geschützten Werken entnommen werden?" Die Rechtslage ist aufgrund der Rspr. des BGH (Handbuch moderner Zitate) absolut eindeutig und die Antwort kann nur NEIN lauten. Man vergleiche dagegen die differenziertere Fragestellung aus der Strukturierung: "Das Schwesterprojekt Wikiquote (http://de.wikiquote.org/) nimmt Zitate noch lebender Personen und solche Zitate auf, deren Urheber noch nicht 70 Jahre tot sind, die also möglicherweise einem Urheberrechtsschutz unterliegen. Wie kann angesichts der Ende 2003 Zitate- und Aphorismensammlungen erschütterten Abmahnpraxis von Rechtsnachfolgern (insbesondere von de:Erich Kästner) und Rechtsanwälten eine möglichst risikolose Weiterführung des Projekts garantiert werden?"
Ich halte die vorliegende Fragesammlung also fuer weithin unbrauchbar, werde aber kuenftig jeden Versuch unterlassen, konstruktiv auf dem Feld mit dem Verein zusammenzuarbeiten.
Klaus Graf