Klaus Graf wrote:
Vielleicht koennen wir einfach mal festhalten, dass Anfeindungen wie "mental ziemlich schraeg drauf" nicht den Diskurs foerdern.
Wenn das so sein sollte, ziehe ich diesen Kommentar zurück, der übrigens an Anathema zur Relativierung seiner recht brutalen Forderungen gerichtet war. Ich weiß übrigens nicht, wer das Meinungsbild initiiert hat, und es ist mir momentan auch ziemlich egal.
Um es anders zu formulieren: Ich finde es unangmessen, zum jetzigen Zeitpunkt ein Meinungsbild zu initiieren und die Ergebnisse des Rechtsgutachtens dort nicht einfließen zu lassen; der Zeitpunkt ist verfrüht, weil die Ergebnisse des Rechtsgutachtens erst hinreichend aufgearbeitet werden müssten, und die angebotenen Optionen des Meinungsbildes sind m.E. noch zu unausgegoren.
Das Gutachten fuehrt meines Erachtens nicht zu mehr Klarheit, es hat seinen Zweck - leider - verfehlt.
Ja, die Studie ist in vielen erörterten Punkten unbefriedigend und behandelt andere gar nicht erst (wie beispielsweise die Haftung für die Inhalte der Ziele elektronischer Verweise, peripher angerissen in IV. 2, die nach dem Urteil gegen Heise erheblich an Brisanz gewonnen hat).
Das Gutachten ist dennoch m.W. die erste offizielle Stellungnahme von praktizierenden Rechtsanwälten zu dem vorgelegten Fragenkatalog und damit die erste professionelle (= hauptberufliche) Auskunft. Bei allen Unzulänglichkeiten kann man diese kritisieren, man sollte sie aber nicht ignorieren.
MfG -asb