At 23:47 15.06.2005 +0200, Gerhard aka Perrak wrote:
........... Impressum trotz eindeutiger gesetzlicher Vorschriften weniger reinschreibt, als bei DENIC zu finden ist, gehört eigentlich schon seiner Dummheit wegen bestraft.
Wer Vorschriften erläßt, welche Angaben vorschreiben, die man auch bei DENIC bekommen kann/sollte gehört bestraft. ;-). Wer Ermessensspielräume gegen die Interessen seiner "Kunden", den Bürgern, strapaziert gehört bestraft ;-). Wer Rechtssprechung zum Kohle machen mißbraucht gehört bestraft ;-) ..... Uuuuups, fairer Umgang aller miteinander währe natürlich das Allerbeste.... Wahrheitsgemäße Angaben bei DENIC vorschreiben währe sicher sinniger oder?
Der Anspruch ist doch schlicht: Ohne große Nachforschungsaktionen den Betreiber/Verantwortlichen eines Webauftrittes ermitteln. .... Und eines auch nicht zu unterschätzendes Probleme: es treiben sich nicht nur Gutmenschen im Internet herum, sondern in Größenordnungen auch solche, denen man im realen Leben auch keinerlei persönliche Angaben machen würde.
Gedanken, auch( http://wiki.geekspot.de/index.php/Hauptseite ): ...oO(freiwilliges Kennzeichenregister für Websites, einsehbar bei Nachweis berechtigten Interesses ähnlich Grundbuch,.... / alternativ Angabe der realen Daten). uvm.
So hat halt jeder seine Ansichten... und als ein Hauptproblem bleibt, dass es oft nicht darum geht, das eine fehlende Angabe jemanden wirklich Schaden zugefügt hat / zuzufügen droht bzw. für Interessenkonflikte einvernehmliche Lösungen zu suchen, sondern oft nur um Kohle Kohle Kohle (Abmahnwelle) bzw. durchsetzen geldbewährter Interessen gegen Bürger bzw. kleine und mittlere Unternehmen.
Moins KS