On Tuesday 09 November 2004 11:55, Marco Krohn wrote:
Der BBC Artikel ist etwas sauberer geschrieben (aber auch nicht besonders informativ)
http://news.scotsman.com/features.cfm?id=1263112004
ist der beste Artikel, den ich finden zu der Thematik finden konnte. Da steht etwas zur Geschichte des Urheberrechtes und auch die Verbindung mit der EU wird dort kurz angerissen.
"Lustigerweise" ist nur das Werk gemeinfrei, die Komposition als solche ist weiterhin bis 70 Jahre nach Ableben des Autors geschützt. mp3 von Elvis ins Netz stellen ist also erlaubt, das Stück selber spielen und ins Netz stellen dagegen nicht.
Viele Grüße, Marco