Klaus Graf klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de schrieb/wrote:
Der besondere Charme von CC und anderen Open Content Lizenzen im deutschen Recht liegt darin, dass sie elegant die Unverzichtbarkeit des Urheberrechts umgehen, die es ausschliesst, dass ein freigegebenes Werk in genau dem gleichen Masse "gemeinfrei" ist wie ein Werk nach Ablauf der Schutzfrist.
Nein, genau das tun sie meistens gerade *nicht*. Sie brauchen nämlich den Schutz, um sicher zu stellen, dass das Werk auch "frei" bleibt.
Claus