Hallo Magnus,
Sunday, July 11, 2004, 6:30:59 PM, you wrote:
Wenn der Urheber das Copyright
http://www.jurawiki.de/VRI_2fUrheberrecht - Punkt 2.
nicht an die VG abgetreten hat, reicht seine Erlaubnis. (IANAL)
Sein Urheberrecht kann er nicht abtreten. Wohl aber Verwertungsrechte. Dies geschieht zumindest bei der GEMA afaik pauschal für alle Werke, die nach dem Beitritt [1] geschaffen werden. Ich vermute, dass es bei der VG Bild-Kunst ebenso ist.
MfG Olaf
[1] Kann auch eine VG im Heimatland des Künstlers sein, das klären die VGs dann untereinander.