On Thursday 11 March 2004 19:00, Andreas Voß wrote:
Der Vorschlag ist unannehmbar. Der Link führt zur Startseite, von wo aus der Nutzer sich über alphabetische Liste, Inhaltverzeichnis des BGB usw. zu den einschägigen Vorschriften durchklicken muss (wenn er den Weg findet). Meine Lösung [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR001950896BJNG000302377. html §§ 1 - 14 BGB] führt direkt zum Ziel.
Sehe ich genauso. Aber können wir das nicht irgendwo anders diskutieren, als hier auf der mailing Liste?
Viele Grüße, Marco