Kurzer Nachtrag:
Zur Haftungsfrage habe ich noch gefunden (ich weiß allerdings
nicht,
inwiefern da schon eine Entscheidung ergangen ist):
In dem genannten Fall wurde wohl der Admin-C in die Haftung genommen, die Kosten fuer die persoenliche Admin-C-Haftung belaufensich in der Groessenordnung von etwa 50.000 Euro, und das duerfte ein Normalfall sein.
Bei denic gibt es einen Thread zu besagtem Thema und Stephan Welzel von Denic vertritt darin folgende Ansicht:
"Nach den Richtlinien ist der admin-c nichts weiter als dr Bevollmächtigte des Domaininhabers, und es ist mir schleierhaft, wie man ihn in dieser Rolle in Anspruch nehmen will. Schließlich kommt auch keiner auf die Idee, etwa den Rechtsanwlt des Domaininhabers, der ebenfalls sein Bevollmächtigter ist, zu belangen."
Gruß, Andre aka Sansculotte