Marco Krohn marco.krohn@web.de writes:
Der Künstler hat _sämtliche_ Rechte an seinem Werk, insbesondere auch die Lichtbildrechte.
das hat niemand bestritten. allerdings haben in dieser welt gleichzeitig auch noch andere in diesem zusammenhang gewisse rechte: zitatrecht (inkl. großzitat), panoramafoto (oder wie das heißt), privatkopie, eventuell noch mehr.
Das ist hier schon mehrfach diskutiert worden und steht so auch im Urheberrecht. Wenn die Verwertungsgesellschaft die Verwertungsrechte des Kunstwerkes für Deutschland besitzt, d.h. der Künstler müsste diese der Verwertungsgesellschaft übertragen haben, dann ist sie IMHO im Recht.
deswegen kann diese gesellschaft aber noch lange keinen copyright-anspruch auf das foto erheben (die rechte am foto hat zunächst einmal der fotograph[*])! sie kann versuchen, die publikation des fotos zu verbieten, mehr nicht. sie versucht aber mit drohungen einzuschüchtern.
[*]ausnahmen werden wohl nur bei 2-dimensionalen objekten gemacht; allerdings auch stets nur zum nachteil des privatmanns.