Nach den Paragraphen 86 und 86a Strafgesetzbuch sind nach einem rechtskräftigen Verbot einer Partei oder Vereinigung das Verwenden und Verbreiten von Kennzeichen und Propagandamitteln dieser verfassungswidrigen Organisation strafbar.
Das gilt auch für das Verbreiten und Verwenden von Kennzeichen und Propagandamitteln ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen.
Auf der Homepage der deutschen WP findet sich heute, 07.03.05, 21:05 Uhr, eingetragen von Benutzer:filzstift im Frame Aktuelle Ereignisse folgender Satz:
Der Schweizer Nationalrat hat sich für ein Trage-Verbot von rechtsextremen Symbolen wie das Hakenkreuz ausgesprochen.
Direkt rechts daneben in der oberen rechten Ecke der Homepage steht eine ca. 2 qcm Haken- kreuzflagge. Mal abgesehen von den juristischen Problemen, die eventuell wegen der Serverstand- orte in den USA kein Problem sein mögen (was m.E. durchaus zweifelhaft ist): Sieht jemand den inhaltlichen Widerspruch zwischen Text und Symbol, sozusagen den Gap zwischen transportierter Nachricht und benutzer Symbolik? Thomas7
PS: Ist es nicht einfach auch nur häßlich?
URLs http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/stgb/bes01-05.htm http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Hauptseite_Aktuelle_Ereignisse