Stefan Kühn wrote:
Meiner Meinung nach geht es doch hier nicht um die Rechte des Künstlers sondern um die Rechte des Fotografen an seinem Bild, welches er im öffentlichen Raum gemacht hat.
Da kann ja jeder kommen und für die tausend freien Bilder Tantieme verlangen, nur weil da mal irgendwo ein Springbrunnen ins Bild reinragt, oder eine Skulptur zu sehen ist.
Eigentlich ist das eine Angelegenheit für den Verein. Die könnten sich um Rechtsbeistand bzw. eine Rechtsgutachten kümmern.
Hatten wir vor (ich hab da schon jemand im Auge dafür, jemand, der sich auch mit der GNU FDL auskennt) - mögt ihr auf Meta-wiki einen Fragenkatalog aufmachen, was ich den alles fragen soll (So präzise wie möglich)? Ich hab auf meta mal eine Seite dafür angelegt: http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen
So ganz unvorbereitet will ich da nämlich nicht hingehen ;-)
liebe Grüße, elian