Hallo,
Unabhaengig von unserem Meinungsbild gibt es legitime Interessen von Bildgebern, dass die Abbildungen NICHT veraendert werden. Dies betrifft etwa Logos, aber auch Abbildungen von Kulturgut, bei denen manipulative Aenderungen absolut nicht sinnvoll sind.
Unabhängig von den nicht gestatteten Recht auf Veränderung stehen der Verwendung der ESA-Bilder in der Wikipedia große Hürden entgegen, da sie nicht kommerziell verwertet werden dürfen und NUR für eingeschränkte Nutzung freigegeben sind. Das Veränderungsverbot ist indem Fall also sekundär.
Zweitens kann ich durchaus ein historisches Foto unter der GFDL freigeben ohne allen Scheiß mitmachen zu müssen:
Jemand darf dieses Bild durchaus manipulieren, aber da er eh seine Änderung als solche in der Bildhistorie nennen muss (er ist ja nun Miturheber) ist dies zumindest indirekt sichtbar. Das manipulierte Bild hat jedoch in den Augen der meisten aufgrund mangelnder Authentizität eine schlechtere Qualität als das Original, d.h. eine derartige Änderung wird kaum angestrebt werden bzw. kaum genutzt werden (ich weiß Propaganda und so, aber ich gehe von ideal funktionierender Demokratie aus) Außerdem: Wer Bilder fälscht, dem ist die Lizenz egal (ich erinnere mich da an manipulierte Bilder(ausschnitte) in der Bild<fälschungs>zeitung, z.B. von Jürgen Trittin...).
Zusätzlich gibt es in der GFDL einen Passus, der da heißt "Invariant Sections". Ein Urheber kann eine sogenannte unveränderliche Sektion festlegen (sie darf eine gewisse Länge nicht überschreiten und darf nicht den Inhalt des Buches/Werkes etc. enthalten), bspw. den Buchtitel/Werktitel. Wenn jemand den Inhalt des Werkes ändert muss er den Titel ändern und die Änderungshistorie angeben. Somit kann ein Autor verhindern, dass sein Werk mit Originaltitel verfälscht wiedergegeben wird und kann somit seine Reputation schützen.
Dies wird jedoch in der Praxis kaum angewandt, da es einige Nachteile mit sich zieht und in der Freien Softwaregemeinde hochgradig umstritten ist. Für Bilder kann man sich mit der GFDL also somit durchaus ebenfalls vor unsichtbarer Manipulation rechtlich schützen und trotzdem Modifikation erlauben.
Logos ließen sich also durchaus auch unter der GFDL mit einen solchen Passus veröffentlichen. Wer nicht klar angibt, dass es nicht das Original ist, begeht somit einen Lizenzverstoß. Dies Möglichkeit der "Invariant Sections" sollte man evtl. in Erwägung ziehen, wenn man um Nutzung von Logos anfragt.
Eine weitere Sache ist die Frage inwieweit Formatänderungen einer Grafik (bspw. Umwandlung einer Vektorgrafik in ein JPEG) den Inhalt des Bildes manipulieren, da das Bild ja durchaus pixelweise verschieden ist. (insbesondere bei Verwendung verschiedender verlustbehafteter Kompressionstufen von JPEG und Co).
Grüße, Daniel Arnold (Arnomane)