Hallo,
am Sun, 11 Jul 2004 18:15:58 +0200 schrieb Martin Zeise:
anything about money. By "deal" I meant that if you want to publish my work, I want to have my name and the name of the sculpture beside it."
Nun dachte ich mir, dass diese Anfoderungen ja nicht viel anders als die von GNU-FDL sind (mir ist schon bewusst, dass da noch Unterschiede existieren)
Ein wesentlicher Untrerschied besteht darin, dass die GNU-FDL das Recht für Dritte beinhaltet, den Inhalt weiter zu verwenden. ich bezweifle, dass der Künstler Dir das einräumen wollte.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Emir_Krajisnik) und dort auch das in Frage stehende Bild eingefügt (das zugegebener Maßen nicht mal bester Qualität ist.). Dann habe ich den Künstler gebeten, sich doch mal den Artikel anzuschauen, ohne den Hinweis zu vergessen, dass es sich um eine freie Enzyklopädie handelt.
Dann solltest Du seine Zustimmung nicht als Zustimmung zu einer Veröffentlichung unter GNU-FDL auffassen. Die müsste er schon ausdrücklich geben. Ob er genug deutsch versteht, um die entsprechenden Hinweise zu verstehen, fragt sich auch noch.
des Bildes auch unter GNU-FDL auf, obwohl ich ja immer noch der Meinung bin, das ich es ohnehin hätte einstellen können.
Ein Bild eines Kunstwerkes ist nicht automatisch frei, wenn es das Kunstwerk selbst nicht ist.
Jetzt habe ich das Problem, dass ich praktisch die Freigabe des Urhebers für den Wikipedia-Artikel habe,
Nein, die hast Du nicht. Du hast nur die Freigabe für Deine eigene Homepage. Die von Dir zitierte Antwort des Künstlers deutet nicht darauf hin, dass er verstanden hat, was die GNU-DFL bedeutet.
aber von der VG nur eine begrenzte Freigabe mit Copyright bekommen habe. Diese hat mir nun eine Frist bis zum 16. Juli gegeben, diesen Vermerk anzubringen (was ja zumindest innerhalb der Wikipedia gar nicht möglich ist).
Dann sollte das Bild zumindest vorerst aus dem Artikel entfernt werden.
Gibt's hier eurerseits vielleicht ein paar hilfreiche Anmerkungen zum Problem. Über entsprechende Antworten würde ich mich freuen.
Ich befürchte, das ist wenig hilfreich. Aber besser der Artikel enthält kein Bild als eines, das nicht eindeutig legal ist.
Gruß, Gerhard aka Perrak