Meine Rechtschutzversicherung hat mir dringend geraten, auf eine Mitarbeit bei lexikon.meyers zu verzichten.
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Der Kunde ist weiter verpflichtet, BIFAB sämtliche Schäden zu ersetzen, die BIFAB durch von ihm eingestellte Kundenbeiträge, deren Inhalte und sonstige Inhalte seiner Kommunikation, insbesondere auch der Inanspruchnahme durch Dritte, entstehen. Hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung von BIFAB."
Willkommen in der Realität des deutschen Onlinerechts. Irgendwer muss da als Mediendiensteanbieter die Kröte schlucken. Vielleicht möchte die BIFAB ja austesten, wie groß der Leidensdruck von "aus der Wikipedia Vertriebenen" ist, ihre Schreibe prominent verlinkt online stellen zu können.
-jha-