kaufmann@email.de writes:
Einen Anwalt kann man sich glaube ich sparen. Wichtig ist allerdings ein Notar für die Vereinsgründung.
Meines Wissens braucht man für eine Vereinsgründung eine Satzung und 7 Personen. Notare sind notwendig, wenn es um einen Hauskauf oder um das Protokoll der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft geht.
Die Satzung sollte man tunlichst irgendwo abschreiben, wenn man an dem Status der Gemeinnützigkeit interessiert ist.
Die Domain sollte man dann aber, wenn der derzeitige Inhaber nicht kooperationsbereit ist, mithilfe eines Anwalts zurückholen. Kaufen sollte man die Domain auf keinen Fall.